Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fuchs&Kuhlmann Workshops GbR
Dennis Kuhlmann & Sebastian Fuchs
Schellingstraße 18
71332 Waiblingen
Deutschland
Stand: März 2026
AGB & Teilnahmebedingungen – Offene Workshops (B2C – Verbraucher)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen
der Fuchs & Kuhlmann Workshops GbR – Offene Workshops für Verbraucher
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen gelten für alle offenen Workshops und Veranstaltungen, die von der Fuchs & Kuhlmann Workshops GbR (nachfolgend „Veranstalter“) für Verbraucher angeboten und durchgeführt werden, insbesondere „Erster Schritt ins Eis“, „Stärke im Eis“, „Breath & Balance“ sowie weitere auf der Website www.iceawakening.de dargestellte Formate.
2. Vertragspartner ist die Fuchs & Kuhlmann Workshops GbR, Schellingstraße 18, 71332 Waiblingen, Deutschland, E-Mail: info@iceawakening.de, Telefon: 0176 60940696 / 0160 8689002.
3. Gesellschafter der GbR sind Sebastian Fuchs und Dennis Kuhlmann.
4. Diese AGB gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Für Buchungen durch Unternehmen, Körperschaften oder sonstige Organisationen gelten die „AGB für Firmenseminare (B2B)“.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Die Anmeldung zu einem Workshop erfolgt online über die Website oder per E-Mail unter Angabe von Name, Kontaktdaten, gewünschtem Workshop, Termin sowie ggf. relevanten gesundheitlichen Hinweisen.
2. Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder textlichen Anmeldebestätigung des Veranstalters (z.B. per E-Mail) zustande.
3. Die Teilnehmerzahl der Workshops ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen bei Erreichen der Kapazitätsgrenze abzulehnen. In diesem Fall wird der Teilnehmer informiert und es entstehen keine Kosten.
4. Bei ausgebuchten Veranstaltungen kann der Veranstalter eine Warteliste führen. Die Aufnahme auf die Warteliste führt noch nicht zum Vertragsschluss. Kommt ein Platz frei, erhält der Teilnehmer ein Angebot, das er innerhalb der mitgeteilten Frist annehmen kann.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise.
2. Der Teilnehmer erhält nach Vertragsschluss eine Rechnung. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per Überweisung zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3. Der Teilnahmeplatz ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert. Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben.
4. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und angemessene Mahngebühren zu erheben.
5. Preisänderungen für zukünftige Veranstaltungen bleiben vorbehalten. Bereits bestätigte Buchungen sind von späteren Preisänderungen nicht betroffen.
§ 4 Gesundheit, Sicherheit und Eigenverantwortung
1. Die Workshops beinhalten körperliche und mentale Übungen, insbesondere Eisbaden (Kälteexposition) und intensive Atemtechniken. Diese Aktivitäten können mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein, z.B. Kreislaufreaktionen, Unterkühlung, Herz-Kreislauf-Belastungen sowie starke körperliche oder emotionale Reaktionen.
2. Die Teilnahme setzt eine ausreichende körperliche und psychische Gesundheit voraus. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine gesundheitliche Eignung vor Teilnahme zu prüfen.
3. Die Teilnahme ist insbesondere nicht geeignet bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Lungenerkrankungen, Epilepsie, Schwangerschaft, schweren psychischen Erkrankungen, akuten Infektionen, offenen Wunden oder vergleichbaren gesundheitlichen Einschränkungen.
4. Im Zweifel wird dringend empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen und bestehende Erkrankungen mit einem Arzt zu besprechen.
5. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass er sich der genannten Risiken bewusst ist und diese in Kauf nimmt.
6. Die im Workshop angewendeten Atemtechniken können intensive körperliche und mentale Reaktionen hervorrufen. Atemübungen dürfen nicht im Wasser durchgeführt werden. Teilnehmer haben bei Unwohlsein oder Angst sofort abzubrechen und den Trainer zu informieren.
7. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten, vor und während der Veranstaltung keine leistungs- oder bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen (z.B. Alkohol, Drogen) zu konsumieren und jede relevante gesundheitliche Einschränkung rechtzeitig mitzuteilen.
8. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus Sicherheitsgründen von einzelnen Übungen oder der gesamten Veranstaltung auszuschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Gefährdung bestehen oder Anweisungen wiederholt nicht befolgt werden. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf (Teil‑)Erstattung nur, soweit der Ausschluss nicht auf Umständen in der Person des Teilnehmers beruht, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat.
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
1. Stornierungen müssen in Textform (z.B. per E-Mail) beim Veranstalter eingehen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum.
2. Der Teilnehmer kann bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
3. Bei Stornierungen, die später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, fallen folgende Stornogebühren an:
- zwischen 14 und 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr,
- ab 6 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr.
4. Der Teilnehmer ist berechtigt, ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle teilnimmt, sofern diese die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt und vom Veranstalter akzeptiert wird.
5. Umbuchungen auf einen anderen Termin desselben Workshopformats sind – vorbehaltlich freier Plätze – bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einmalig kostenfrei möglich. Danach gilt die Stornoregelung nach Absatz 3.
§ 6 Absage oder Änderung durch den Veranstalter
1. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen, insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit des Trainers, Ausfall von Infrastruktur oder höherer Gewalt.
2. Wird die Veranstaltung abgesagt, erhalten die Teilnehmer bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurück oder können – nach Wahl des Teilnehmers – auf einen Ersatztermin umbuchen.
3. Bei Verlegung auf einen anderen Termin oder Ort können Teilnehmer, die den neuen Termin nicht wahrnehmen können, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet.
4. Weitergehende Ansprüche (z.B. Reise- oder Übernachtungskosten) bestehen nur, soweit der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. 5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle eines krankheitsbedingten oder anderweitig bedingten Ausfall eines Trainers, einen Ersatztrainer zu engagieren, um die Veranstaltung durchzuführen.
§ 7 Foto- und Videoaufnahmen
1. Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung erfolgen nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Teilnehmer.
2. Mit Einwilligung dürfen die Aufnahmen zu eigenen Dokumentations- und Marketingzwecken des Veranstalters (z.B. Website, Social Media, Printmaterial) verwendet werden.
3. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. In diesem Fall wird der Veranstalter die betreffenden Aufnahmen – soweit zumutbar – künftig nicht mehr verwenden.[8]
§ 8 Datenschutz
1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer (z.B. Name, Kontaktdaten, Gesundheitsangaben) ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Rechten der Betroffenen und Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website www.iceawakening.de, die Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Sofern der Teilnehmer Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Online-Buchung, E-Mail) geschlossen wird, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Das Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Dies ist bei den zeitlich fest terminierten Workshops regelmäßig der Fall.
3. Soweit ausnahmsweise ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Teilnehmer mit der Buchungsbestätigung eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular.
§ 10 Haftung
1. Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
- sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
3. Eine Haftung für Schäden, die auf nicht vertragsgemäßem Verhalten der Teilnehmer, Nichtbeachtung von Sicherheits- und Gesundheitshinweisen oder auf nicht offengelegten gesundheitlichen Einschränkungen beruhen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Für Klagen des Veranstalters gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.
3. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung.
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AGB – Firmenseminare (B2B – Unternehmen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Fuchs & Kuhlmann Workshops GbR – Firmenseminare (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Firmenseminare, Inhouse‑Workshops, Team‑Events und vergleichbare Leistungen (nachfolgend „Seminare“), die der Veranstalter gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen erbringt.
2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Auf Anfrage des Auftraggebers erstellt der Veranstalter ein schriftliches oder textliches Angebot (z.B. per E-Mail) mit Leistungsbeschreibung, Termin, Ort, Teilnehmerzahl und Vergütung.
2. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder textliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Veranstalters.
3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot (z.B. Inhalte wie Eisbaden, Atemtechniken, Resilienz-Module, Dauer, Ort, Teilnehmerzahl).
2. Der Veranstalter schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht aber einen bestimmten Erfolg (z.B. bestimmte Leistungsergebnisse oder gesundheitliche Wirkungen).
3. Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlichem Grund einzelne Inhalte anzupassen oder Methodik/Didaktik zu ändern, soweit der Gesamtcharakter des Seminars gewahrt bleibt.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und umfasst in der Regel Trainerhonorare, ggf. Materialkosten sowie – sofern vereinbart – Reise- und Übernachtungskosten.
2. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Der Veranstalter stellt spätestens nach Durchführung des Seminars eine Rechnung. Abweichend hiervon kann im Angebot eine (Teil‑)Vorauszahlung vereinbart werden.
4. Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart – innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren zu erheben.
§ 5 Stornierung durch den Auftraggeber
1. Stornierungen müssen in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum beim Veranstalter.
2. Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen:
- Stornierung bis 30 Kalendertage vor Seminarbeginn: kostenfrei,
- Stornierung zwischen 29 und 15 Kalendertagen vor Seminarbeginn: 50% der vereinbarten Seminargebühr,
- Stornierung ab 14 Kalendertagen vor Seminarbeginn oder bei Nichtdurchführung aus Sphäre des Auftraggebers: 100% der vereinbarten Seminargebühr.
3. Bereits angefallene und nachweisbare Auslagen (z.B. nicht stornierbare Reise- oder Raummieten) sind in jedem Fall vom Auftraggeber zu tragen.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Veranstalter einen Ersatztermin zu vereinbaren. Eine Umbuchung kann mit einer Umbuchungspauschale verbunden werden, die im Angebot oder im Einzelfall festgelegt wird.
§ 6 Absage oder Änderung durch den Veranstalter
1. Der Veranstalter ist berechtigt, das Seminar aus wichtigem Grund (z.B. plötzliche Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt, Ausfall von Veranstaltungsräumen) abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verlegen.
2. Im Falle einer Absage bietet der Veranstalter nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Kommt keine Einigung zustande, werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.
3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten des Auftraggebers oder entgangenem Gewinn, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Gesundheit und Sicherheit
1. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, geeignete Räumlichkeiten und Rahmenbedingungen (z.B. Hygiene-, Sicherheits- und Arbeitsschutzstandards) bereitzustellen, soweit das Seminar auf seinem Gelände stattfindet.
2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Teilnehmenden rechtzeitig und angemessen über Inhalte, Ablauf und besondere gesundheitliche Anforderungen (insbesondere Eisbaden, Atemtechniken, Kälteexposition) informiert werden.
3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass nur Personen teilnehmen, die gesundheitlich zur Teilnahme geeignet sind. Er weist die Teilnehmenden an, im Zweifel ärztlichen Rat einzuholen.
4. Die Teilnahme der Mitarbeitenden erfolgt freiwillig und in eigener Verantwortung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, eingehalten werden.
5. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende aus Sicherheitsgründen von einzelnen Übungen oder vom gesamten Seminar auszuschließen, wenn objektive Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Gefährdung oder sicherheitswidriges Verhalten vorliegen.
§ 8 Haftung
1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Auftraggebers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Soweit Schadensersatzansprüche gegen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters begründet sind, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend.
6. Die Haftung des Veranstalters ist der Höhe nach auf die jeweilige vereinbarte Vergütung des betroffenen Seminars begrenzt, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegen.
§ 9 Nutzungsrechte an Unterlagen und Methoden
1. Sämtliche vom Veranstalter bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen, Audio‑/Video‑Inhalte und sonstige Materialien unterliegen dem Urheberrecht.
2. Der Auftraggeber und die Teilnehmenden erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung im Unternehmen. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung über den internen Gebrauch hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.[21][15]
§ 10 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und Dritten nicht ohne Zustimmung zugänglich zu machen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, interne Themen, die im Seminar angesprochen werden, nur in dem Umfang weiterzugeben, wie es zur Erreichung der Seminarziele erforderlich ist, und die Vertraulichkeit von personenbezogenen Beiträgen der Teilnehmenden zu achten.
3. Der Veranstalter ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen (z.B. Nennung von Name/Logo auf der Website), sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Logos bedarf der gesonderten Freigabe.
§ 11 Besonderheiten bei Eisbaden und Atemtechniken
1. Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Teilnehmenden über die besonderen körperlichen und mentalen Belastungen durch Eisbaden, Kälteexposition und intensive Atemtechniken informiert hat.
2. Der Auftraggeber weist die Teilnehmenden an, gesundheitliche Einschränkungen mitzuteilen, im Zweifel ärztlichen Rat einzuholen und Anweisungen des Trainers strikt zu befolgen.
3. Atemtechniken werden nicht im Wasser durchgeführt. Die Teilnehmenden sind anzuweisen, bei Unwohlsein sofort abzubrechen und den Trainer zu informieren.
§ 12 Datenschutz
1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden im Auftrag des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung und zu Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.iceawakening.de. Gegebenenfalls ist ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zu schließen.
§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart.
